Autostraßen sind Vorrangstraßen; für sie gelten die im § 46 Abs. 1, 3, 4 und 6 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß.
Rückverweise
…mehrspuriger Fahrzeuge ausreiche. Für den Durchzugsverkehr sei ein solcher Fahrstreifen tatsächlich zur Verfügung gestanden. Da sich der Verkehrsunfall auf einer Autostraße im Sinne des § 47 StVO 1960 ereignet habe, seien die im § 46 Abs.4 StVO 1960 enthaltenen Bestimmungen über den Verkehr auf Autobahnen sinngemäß anzuwenden. Nach diesen sei es auf…