JudikaturJustizRS0026788

RS0026788 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Regressansprüche des ausländischen Haftpflichtversicherers sind nach österreichischem Recht zu beurteilen, wenn die Schadenersatzansprüche der geschädigten Dritten nach österreichischem Recht zu beurteilen waren.

Entscheidungen
6