JudikaturJustizRS0026768

RS0026768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Wird durch einen ärztlichen Kunstfehler das Operationsrisiko nicht unwesentlich erhöht, trifft den Behandler die Beweislast dafür, dass schädliche Folgen auch ohne den Kunstfehler eingetreten wären.

Entscheidungen
28