Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin binnen 14 Tagen die mit S 17.535,45 (einschließlich S 2.400,- Barauslagen und S 1.375,95 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte R*** gewährte am 13. August 1974 der J.G*** T*** Gesellschaft mbH einen Geschäftskredit bis zum Höchstbetrag von S 600.000,-, der auf der Liegenschaft EZ 506 des Grundbuches über die Kat.Gem.Liefering, die im Miteigentum des Gesellschafter-Geschäftsführers der Kre…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Einen Verfahrensmangel sieht die Beklagte vor allem darin, daß das Berufungsgericht bloß auf Grund der mündlich vorgetragenen Ergebnisse der Beweisaufnahme in erster Instanz (Verlesung der Protokolle) und ohne unmittelbare Beweisaufnahme ergänzende Sachverhaltsfest…