Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 447,98 EUR (darin enthalten 74,66 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Beklagte erstattete in den Jahren 1999 bis 2007 im Auftrag der C***** AG insgesamt sieben Gutachten über I***** Aktien. Ihm war dabei bekannt, dass zwischen der Bank und der I***** AG enge geschäftliche Beziehungen und auch personelle Verflechtungen bestanden. Die vom Beklagten erst…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zu den Fragen des Umfangs der Prüfpflicht eines Gutachters nach § 230e ABGB sowie der Drittwirkung eines Privatgutachtens erhebliche Rechtsfragen vorliegen. Die Revision ist aber nicht berechtigt. A) Vor Eingehen auf die entscheidungswesentlichen Themen des Umfangs de…