JudikaturJustizRS0026560

RS0026560 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2024

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, seinen Klienten zu einer bestimmten Handlungsweise zu bestimmen; für Entschlüsse seines Klienten ist er nicht verantwortlich, es sei denn, sie beruhten auf einer fehlenden oder falschen Belehrung durch den Rechtsanwalt.

Entscheidungen
16