Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden im Umfang der Abweisung von 106.526,45 EUR sA dahin bestätigt, dass die Entscheidung als Teilurteil zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin 106.526,45 EUR samt 8 % Zinsen über de…
Text Entscheidungsgründe: Der beklagte Rechtsanwalt hat die Klägerin in den Verfahren 31 Cga 152/07z und 36 Cga 179/08h gegen die dort beklagte M***** AG in H***** (in der Folge M***** Deutschland) sowie im Verfahren 36 Cga 88/11f (vormals 34 Cga 66/08a des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz) gege…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig, sie ist auch teilweise berechtigt. 1.1 Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs erfordert die Geltendmachung des Berufungsgrundes der unrichtigen Beweiswürdigung die bestimmte Angabe, welche Beweise das Erstgericht unrichtig …