Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes, das in seinem klageabweisenden Teil als unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, wird hinsichtlich des Zuspruches von S 95.800,-- samt 4 % Zinsen seit 15.11.1986 und von S 36.818,-- an Kosten aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird…
Text Begründung: Die Beklagte ist Rechtsträger des Allgemeinen Öffentlichen Krankenhauses ***** in L*****. Am 9.9.1986 unterzog sich der Kläger in diesem Spital einer Bronchoskopie. Der Eingriff wurde von Prim. Dr. Rudolf S*****, Facharzt für Lungenerkrankungen und Leiter der Lungenfachabteilung des Kran…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung bzw. ohne Verlesung der Protokolle (§ 281 a ZPO) ergänzt hat. Darin liegt eine erhebliche Verletzung einer Verfahrensvorschrift, die der Wahrung der Rechts…