RS0026449 – OGH Rechtssatz
RS0026449 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Vereinbarung über die Lieferung von Rohstoffen zur Verarbeitung ist dann kein Werkvertrag, wenn die wirkliche Absicht der Parteien auf Verkauf der Rohstoffe und Sicherstellung des Kaufpreises abzielt.