JudikaturJustizRS0026449

RS0026449 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1932

Die Vereinbarung über die Lieferung von Rohstoffen zur Verarbeitung ist dann kein Werkvertrag, wenn die wirkliche Absicht der Parteien auf Verkauf der Rohstoffe und Sicherstellung des Kaufpreises abzielt.