RS0026435 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines den Wünschen des Bestellers entsprechenden Fernsehfilms mit genau festgelegtem Inhalt ist kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag ("Kokoschka - Porträt").