Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 14.171,85 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.288,35 USt.) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Elsa R***, die Tante der Klägerin, verstarb am 8.9.1984. In ihrem am 23.6.1982 beim Beklagten errichteten Testament hatte sie Willi (Wilhelm) R*** zum Universalerben eingesetzt und der Klägerin den gesamten Inhalt ihrer Wohnung und ihren Hausanteil in Triest vermacht. Aufgrund …
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision der Klägerin ist nicht berechtigt. Grundsätzlich haben Notare alle Geschäfte mit Redlichkeit, Genauigkeit und Fleiß nach den bestehenden Rechtsvorschriften zu versehen. Als Urkundenverfasser haben sie nicht nur die rechtlichen, sondern…