RS0026320 – OGH Rechtssatz
RS0026320 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Notars bei der Testamentserrichtung kann zu einer Schadenersatzpflicht auch gegenüber dem letztwilligen Bedachten führen.
RS0026320 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Notars bei der Testamentserrichtung kann zu einer Schadenersatzpflicht auch gegenüber dem letztwilligen Bedachten führen.