Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der unbekämpft gebliebenen Teilabweisung eines Zinsenmehrbegehrens insgesamt zu lauten haben wie folgt: „Die Beklagte ist schuldig, den Klägern 170.204,21 EUR samt 4 % Zinsen aus 154.616,…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger betreiben ein Gestüt. Sie beschäftigen sich mit der Zucht, dem Training und dem Verkauf von Pferden. Sie konnten stets ausgezeichnete Zuchterfolge von bis zu 100 % erzielen. Der Betrieb der Kläger wird einwandfrei insbesondere die Hygiene betreffend geführt. Er gil…
Rechtliche Beurteilung Die von den Klägern erhobene außerordentliche Revision ist zulässig , weil es einer Auseinandersetzung damit bedarf, welcher Sorgfaltsmaßstab an einen Händler landwirtschaftlicher Produkte (hier: Futtermittel) anzulegen ist. Die Revision ist auch berechtigt . Entgegen der in der Revisionsbeantwortun…