JudikaturJustizRS0026035

RS0026035 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2021

Bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten als Betreiberin eines Campingplatzes trifft die beklagte Gemeinde jedenfalls gegenüber dem Kläger als ihrem Mieter die höhere Diligenzpflicht nach § 1299 ABGB.

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