Spruch Das nach Abschluß eines Erbvertrages errichtete Testament wird nach dem Tod des anderen Vertragspartners voll wirksam. Entscheidung vom 22. Dezember 1961, 5 Ob 420/61. I. Instanz: Kreisgericht St. Pölten; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Die Ehegatten Georg und Julie B. errichteten mit Notariatsakt vom 28. August 1931 eine allgemeine, schon unter Lebenden wirksame Gütergemeinschaft über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen und einen Erbvertrag sowie ein wechselseitiges Testament, worin sie sich gegenseitig, und zwar vertragsmä…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach § 565 ABGB. muß der Wille des Erblassers im Zustand der vollen Besonnenheit erklärt werden. Schon die Entscheidung GlU. 15.877 führt aus, daß die Testierunfähigkeit nur im Zustand der Raserei, des Wahnsinnes, des Blödsinnes oder der Trunkenheit vorliege, wenn also…