Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 33.300 EUR samt 4% Zinsen seit 5. 7. 2019 binnen 14 Tagen zu bezahlen, wird abg…
Text Entscheidungsgründe: [1] Über Vermittlung der Klägerin, einer gewerblichen Immobilienmaklerin, besichtigten die Beklagten im Beisein des Geschäftsführers der Klägerin am 1. 2. 2019 eine zum Verkauf stehende Wohnung. Der Geschäftsführer erklärte den Beklagten, dass ein Maklervertrag notwendig sei, …
Rechtliche Beurteilung [16] Die Revision der Beklagten ist zulässig; sie ist auch berechtigt. [17] Im Revisionsverfahren ist zwischen den Parteien (ausschließlich) strittig, ob ein nach dem FAGG gesetzlich vorgesehener Rücktritt rechtsmissbräuchlich sein kann und ob im vorliegenden Fall Rechtsmissbrauch der Beklagten …