Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. 2. zu Recht erkannt: Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und dem Nebenintervenienten auf Seiten der beklagten Partei je die mit 2.349,54 EUR bestimmten Kosten des drittinstanzlichen Rechtsmittelverfah…
Text Entscheidungsgründe: Der zwei Liegenschaftsanteile, Bankguthaben und erhebliche Geldschulden umfassende Nachlass wurde aufgrund des Erbschaftskaufvertrags des Nebenintervenienten als Testamentserben mit dem Beklagten diesem als Erbschaftskäufer zur Gänze eingeantwortet. Ein Einlösungsangebot an den …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers , mit dem er die Zurückweisung der Nebenintervention anstrebt, ist nicht zulässig. Die Zurückweisung des Antrags auf Beitritt als Nebenintervenient ist nicht der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen gleichzuhalten (RIS Justiz RS004454…