JudikaturJustizRS0024552

RS0024552 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 1951

Die Mitteilung einer Versicherungsanstalt, daß sie den bei ihr liegenden Depotbetrag nach Beibringung der amtlichen Sterbeurkunde auszahlen werde, bewirkt nicht die Umwandlung des Versicherungsanspruches in einen Verwahrungsanspruch.