Spruch Übergabsverträge auf den Todesfall sind auch zwischen anderen Personen als Ehegatten zulässig. Entscheidung vom 14. April 1954, 3 Ob 244/54. I. Instanz: Bezirksgericht Leibnitz; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.…
Text Das Rekursgericht hat in Abänderung des erstrichterlichen Beschlusses, womit die Einverleibung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten von Franz und Maria T. bewilligt wurde, den Antrag aus der rechtlichen Erwägung abgewiesen, daß der am 28. November 1947 zwischen den Genannten und Josefa…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Auffassung des Rekursgerichtes, wonach in dem gegenständlichen Übergabsvertrag auf den Todesfall ein verschleierter Erbvertrag oder eine verschleierte letztwillige Verfügung zu erblicken sei, kann nicht geteilt werden, zumal es auch nicht zutrifft, daß, wie angeblich (insbes…