Spruch 1. Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung eines Begehrens von 2.826,18 EUR samt 5 % Zinsen seit 24. Mai 2004 richtet, zurückgewiesen. 2. Im Übrigen, somit im Umfang der Abweisung eines Begehrens von 8.000 EUR samt 5 % Zinsen seit 24. Mai 2004, wird der Revision nicht Folge gegeben. 3…
Text Entscheidungsgründe: Der ehemalige Erstkläger (in der Folge immer: Kläger) und sein Sohn, der ehemalige Zweitkläger, schlossen mit dem zuletzt als „S***** HandelsgmbH" bezeichneten Unternehmen (in der Folge: GmbH) 2001 einen Leasingvertrag („Kaufmietvertrag") über einen Mercedes, der im Februar 200…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist bezüglich der Abweisung eines Begehrens von 2.826,18 EUR sA unzulässig; im Übrigen aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, jedoch im Ergebnis nicht berechtigt. I. Der Kläger macht gegen den Beklagten als „faktischen Geschäftsführer" der GmbH deliktische Schadenersatza…