JudikaturJustizRS0023862

RS0023862 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2020

Wird während der Bauarbeiten zur Errichtung von Verkehrseinrichtungen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, stellen sie ein Verkehrshindernis im Sinne des § 89 Abs 1 StVO dar.

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