RS0023794 – OGH Rechtssatz
RS0023794 – OGH Rechtssatz
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In Fragen der Teilbarkeit eines Schuldverhältnisses ist jeder Fall nach den besonderen Umständen und insbesondere in der Richtung zu prüfen, ob und inwieweit das Schuldverhältnis mit seinem vollen Inhalt von der Person eines einzelnen Mitschuldners losgelöst und auf die übrigen Vertragsgenossen eingeschränkt werden könnte (Ohmeyer in JBl 1935,333 ff).