JudikaturJustizRS0023726

RS0023726 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2023

Umfang und Intensität von Verkehrssicherungspflichten richten sich vor allem danach, in welchem Maß die Verkehrsteilnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen begegnen können.

Entscheidungen
52