Spruch Der Bauführer ist verpflichtet, den Bauherrn auf Gefahren, die sich aus der Durchführung der Arbeiten oder aus deren Anlaß ergeben könnten, aufmerksam zu machen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; dies gilt auch dann, wenn der Bauherr allfällige Gefahren auch selbst hätte erkennen k…
Text Am 21. Dezember 1966 kippte ein von Josef P. gelenktes, im Eigentum der Klägerin stehendes Sonderfahrzeug für Fertigbeton bei der Durchfahrt durch die S.-Straße in G. um, während es wegen einer von der Beklagten auf der rechten Fahrbahnhälfte unterhaltenen Baustelle die linke Fahrbahnhälfte benützte…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Erstgericht stellte folgenden Sachverhalt fest, der auch dem Berufungsurteil zu Gründe liegt: Im Spätherbst 1966 führte das beklagte Bauunternehmen im Auftrag der Stadtgemeinde G. eine Sanierung der S.-Straße durch. Am 21. Dezember 1966 war die südliche Straßenhäl…