Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 1.883,16 EUR (darin 313,86 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die (ursprünglich Zweit-)Klägerin ist Landwirtin, die Beklagte ist Steuerberaterin. Mit rechtskräftigem Zwischenurteil vom 16. 6. 2016 wurde die Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für die Verletzung einer Kontrollpflicht festgestellt (ON 41, 47). Dem lag zugrunde, dass…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig , jedoch nicht berechtigt . 1. Der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen (RS0023471, RS0022586, zuletzt 1 Ob 70/18b). Der Geschädigte soll nicht mehr und nicht weniger als die erlittenen Nachteile …