Spruch Der Revision der beklagten Parteien wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im Übrigen bestätigt wird, wird in seinem abändernden Teil dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts in ihrem Punkt 5) w…
Text Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1979 ereignete sich gegen 10:25 Uhr auf der niederösterreichischen Landeshauptstraße 42 im Bereich der Kreuzung mit einer von Engelsdorf nach Maigen führenden Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen ***** un…
Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur mehr die Frage der Haftung der Beklagten dem Grunde nach, die Höhe des Schmerzengeldanspruchs des Klägers, ein Verdienstentgangsanspruch des Klägers von 12.347,28 S sA für die Zeit von Juli bis September 1982 und das Feststellungsbegehren. Der Kläger stütz…