Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 4.410,40 EUR (darin 529,40 EUR USt und 1.234 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Berufungs…
Text Entscheidungsgründe: Am 8. 1. 2008 kam die Klägerin gegen 18:30 Uhr beim Verlassen des im Eigentum der Beklagten stehenden Hauses in dessen auf dem Grundstück gelegenen eisglatten Eingangsbereich zu Sturz. Sie hatte ihre Tochter, eine Schulfreundin der Tochter der Beklagten, abgeholt. Das Einfamilie…
Rechtliche Beurteilung Hiezu wurde erwogen: 1. Die Sturzstelle liegt auf einem Zugangsweg innerhalb des Grundstücks der Beklagten, sodass weder § 93 Abs 1 StVO noch § 1319a ABGB als taugliche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen (vgl 2 Ob 217/08p; RIS Justiz RS0023322, RS0109222, RS0030061). Dies hat bereits das Erst…