JudikaturJustizRS0023292

RS0023292 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2023

Wird ein Verkehrsteilnehmer bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen und trifft er unter dem Eindruck dieser Gefahr eine - rückschauend betrachtet - unrichtige Maßnahme, dann kann ihm dies nicht als Mitverschulden angerechnet werden.

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