Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erst und zweitbeklagten Partei sowie der dritt und viertbeklagten Partei die mit jeweils 1.308,17 EUR (darin enthalten 218,03 EUR USt) bestimmten Kosten der jeweiligen Revisionsbeantwortungen binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin wohnte im Februar 2012 als Mitbewohnerin in einer von ihrem Lebensgefährten gemieteten Wohnung. An der Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, ist Wohnungseigentum begründet. Die Erstbeklagte ist die Eigentümergemeinschaft, die Zweitbeklagte die mit der Ver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig , weil zur Frage der Streu und Räumpflicht in einer Wohnhausanlage während der Nachtstunden keine Judikatur besteht; sie ist aber nicht berechtigt . Die Klägerin führt weitwendig aus, dass letztlich eine Haftung sämtlicher Beklagten anzunehmen sei. Es sei kein…