JudikaturJustizRS0022977

RS0022977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 1983

Der Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten, die zur Überwachung des Ehegatten aufgewendet wurden, besteht unabhängig davon, ob Eingriffshandlungen festgestellt wurden, die auch strafrechtlich relevant sind.