RS0022977 – OGH Rechtssatz
RS0022977 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Anspruch auf Ersatz von Detektivkosten, die zur Überwachung des Ehegatten aufgewendet wurden, besteht unabhängig davon, ob Eingriffshandlungen festgestellt wurden, die auch strafrechtlich relevant sind.