RS0022951 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch ein erfahrener und verläßlicher Baupolier bedarf bei besonderer Vielfalt und Wichtigkeit seiner Aufgaben einer Überwachung, welche sich auch über die Arbeitszeit hinaus erstrecken muß, da eine sinnvolle Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen erst dann möglich ist.