JudikaturJustizRS0022951

RS0022951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 1979

Auch ein erfahrener und verläßlicher Baupolier bedarf bei besonderer Vielfalt und Wichtigkeit seiner Aufgaben einer Überwachung, welche sich auch über die Arbeitszeit hinaus erstrecken muß, da eine sinnvolle Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen erst dann möglich ist.