Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 408,67 EUR (darin enthalten 68,11 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, der im Rahmen seines Unternehmens für Bauplanung und Bauleitung ein Statikprogramm entwickelt hatte, schloss im September 1997 mit der Erstbeklagten (Lizenznehmerin) eine als Lizenzvertrag übertitelte Vereinbarung über die Lieferung eines Computerprogramms auf Daten…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig , aber im Ergebnis nicht berechtigt . In der bereits vom Berufungsgericht zitierten Judikatur des Obersten Gerichtshofs (5 Ob 504, 505/96; 4 Ob 30/00s; 7 Ob 94/02b; 5 Ob 45/05m; RIS Justiz RS0108702) wurden Verträge, mit denen gegen einmaliges …