Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass dem Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, das auf der Liegenschaft EZ 365, GB 92001 Dornbirn befindliche Wohnhaus Dornbirn, Z*****, binnen 14 Tagen geräumt von eigenen Fahrnissen den klagend…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger bzw. die Rechtsvorgänger der dritt- bis sechstbeklagten Parteien hatten 1985 eine Liegenschaft in Dornbirn erworben und kamen mit ihrer Tante (geboren 1907), einer damals noch deutschen Staatsbürgerin, überein, dass diese mit ihren Geldmitteln um 3,5 Mio S auf der Li…
Rechtliche Beurteilung II. Mit der bekämpften Entscheidung wurde nicht gegen die Rechtskraftswirkungen des Urteils im Vorprozess verstoßen: Die Rüge der Kläger versagt schon wegen der fehlenden Parteienidentität und der unterschiedlichen Entscheidungsgegenstände. Die Revisionswerber streben im Ergebnis eine Bindungswirkun…