Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuen Entscheidung an das Prozeßgericht erster Instanz zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Mit Kaufvertrag vom 12. November 1976, 4. Februar und 12. April 1977 erwarb die Klägerin von Susanne und Dr. Ladislaus A*** die Liegenschaft EZ 1592 KG Innere Stadt Wien, Grundstück 1063/3, Haus Neuer Markt 8. Am 8. November, 26. November 1976 traf sie mit der prot. Firma Hans P*** eine…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist berechtigt. Die Bestimmung des § 1305 ABGB findet nach herrschender Ansicht nur auf materiellrechtliche Ansprüche, nicht aber auf Rechtspflegeansprüche Anwendung (JBl 1955, 278; SZ 14/293, Reischauer in Rummel, ABGB, Rdz 1 zu § 1305; Ehrenzweig-Mayerhofer, Schul…