JudikaturJustizRS0022818

RS0022818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Zur Berechnung eines in Geld zu ersetzenden Vermögensschadens ist der Geldwertunterschied festzustellen zwischen der Vermögenslage, in der sich der Beschädigte infolge der erlittenen Beschädigung befindet und jener Lage, in der er sich ohne das schädigende Ereignis befinden würde (vgl SZ 25/132).

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