JudikaturJustizRS0022776

RS0022776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 1991

Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden; wurde die Weitergabe des Gebrauches der Bestandsache insbesondere auch in Form der Unternehmensveräußerung nicht ausgeschlossen, ist bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten eine solche Weitergabe für den Vermieter auch voraussehbar; der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers.

Entscheidungen
3