RS0022776 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Bei Abschluß des Bestandvertrages kann ein Weitergabeverbot gültig vereinbart werden; wurde die Weitergabe des Gebrauches der Bestandsache insbesondere auch in Form der Unternehmensveräußerung nicht ausgeschlossen, ist bei der Miete von Geschäftsräumlichkeiten eine solche Weitergabe für den Vermieter auch voraussehbar; der Bestandvertrag ist daher ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten des Unternehmenswerbers.