Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit 2.161,95 EUR (darin enthalten 360,32 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 11. 6. 2002 ereignete sich auf der Ötztal Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem Johann R***** als Lenker seines bei dem klagenden Verband (einem deutschen Haftpflichtversicherer) haftpflichtversicherten Motorrads, seine Gattin als Beifahrerin, Josef H***** als Lenker des …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zur Klarstellung der Berechtigung einer Personengesellschafterin, fiktive Kosten einer Aushilfskraft geltend zu machen, zulässig. Das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. I. Zum anzuwendenden Recht: Die…