Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden abgeändert, sodass es zu lauten hat wie folgt: Der Antrag, den Antragsgegner zur Bezahlung einer Ausstattung in der Höhe von 7.400 EUR an die Antragstellerin zu verpflichten, wird abgewiesen. Die Antragstellerin ist s…
Text Begründung: Die Verlassenschaft nach dem am 7. 4. 2009 während des erstgerichtlichen Verfahrens verstorbenen Sohn des Antragsgegners begehrt im Hinblick auf die am 31. 10. 2008 geschlossene Ehe des Sohnes die Bestellung eines Heiratsguts in der Höhe von 7.400 EUR. Der Antragsgegner spricht sich dage…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist auch berechtigt. Durch das FamRÄG 2009, BGBl I 2009/75, wurde mit Inkrafttreten am 1. 1. 2010 (Art 18 § 2 leg cit) der Ausstattungsanspruch der Kinder (unter Aufhebung des bis dahin in Geltung gestandenen § 1231 ABGB) geschlechtsneutral in § 1220 ABGB geregel…