JudikaturJustizRS0022636

RS0022636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. August 1993

Für das Entstehen eines Amtshaftungsanspruches wird gefordert, daß die zu einer Kausalkette zu verknüpfenden Tatsachen in einem solchen nahen äußeren Zusammenhang stehen, daß dem natürlichen und gewöhnlichen Verlauf der Dinge nach angenommen werden kann, die eine sei aus der anderen hervorgegangen.

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