Spruch Den Rechtsträger, der für die Verletzung von Vorschriften der Bauordnung einzustehen hat, trifft keine Haftungsverpflichtung nach dem Amtshaftungsgesetz dem Käufer eines Hauses gegenüber, dem der Verkäufer listig verschwiegen hat, daß für das Haus keine Benützungsbewilligung vorliegt OGH 16. Feber …
Text Mit Kaufvertrag vom 7. August 1970 erwarben die Kläger von Josef und Anna M die diesen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 1231 KG A mit dem Haus W, G-Gasse 1, zum Preis von 650 000 S. Laut Mitteilung der Magistratsabteilung 37/XIII der beklagten Partei, der Stadt W, war mit 24. Juni 1970 im Grun…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, daß der OGH wiederholt ausgesprochen hat, die Ersatzpflicht des Rechtsträgers nach § 1 Abs. 1 AHG sei subsidiärer Natur, weshalb der Anspruch nicht bestehe, wenn der Geschädigte den Anspruch durch Rechtsmittel oder durch Beschwe…