Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 350.000 S samt 4 % Zinsen seit 1. 1. 1993 zu zahlen. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei nachstehende Ko…
Text Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. 6. 1994, 6 c E Vr 6353/94, Hv 3821/94-49, wurde der Beklagte wegen des Vergehens der Unterlasung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs 1 StGB zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bedingt für …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Der Kläger hat seinen Anspruch - wenngleich mit der Behauptung, der Beklagte habe Tips zur Ausführung des Einbruchsdiebstahls gegeben - auf die Verletzung einer den Beklagten treffenden Verhinderungspflicht gestützt und sich unter anderem auf das gegen den…