JudikaturJustizRS0022583

RS0022583 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1982

Daß der Dotierungspflichtige durch Geltendmachung seiner Leistung als außergewöhnliche Belastung im Sinne der § 34 EStG unter Umständen eine Verminderung seiner Einkommensteuerleistung zu erzielen vermag, kann im Hinblick auf § 1221 ABGB bei der Bemessung der Heiratsausstattung vernachlässigt werden.