JudikaturJustizRS0022521

RS0022521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2022

Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall"), der den Ausgedingsnehmer berechtigt, die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld zu verlangen, ist dann verwirklicht, wenn dem Ausgedingsberechtigten der Genuss des Naturalausgedinges nach dem Verhalten des Eigentümers der Übergabsliegenschaft billigerweise nicht mehr zumutbar ist.

Entscheidungen
35