Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die zweitbeklagte Partei Michael R*** ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 15.300,70 (darin S 1.390,98 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die nach dem Gesetz berufenen Erben nach dem am 5. März 1985 verstorbenen Franz Josef H***, der die folgenden letztwilligen Anordnungen getroffen hatte: 1. Am 4. Feber 1965 schrieb und unterschrieb er ein Testament: "Es ist mein ausdrücklicher Wille daß meine Br…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Ansicht des Revisionswerbers, der Erblasser könne mit seinem Widerruf am 4. Oktober 1984 gar nichts anderes beabsichtigt haben, als das Wiederaufleben seiner Anordnung in dem 19 Jahre zuvor knapp vor seiner Eheschließung zugunsten seiner Braut "oder ihrer Erben…