JudikaturJustizRS0022324

RS0022324 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2001

Anschaffung eines Verlobten im Hinblick auf das beabsichtigte gemeinsame Wohnen können bei Auflösung des Verlöbnisses zurückverlangt werden; die grundlose Lösung des Verlöbnisses schließt für sich allein die Rückforderung nicht aus.

Entscheidungen
2