JudikaturJustizRS0022322

RS0022322 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1986

Das in einem Erbvertrage mit wechselseitigem Testament dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Recht, den gesamten Nachlaß in natura zu übernehmen, kann ihm nicht durch einseitigen Widerruf entzogen werden.

Entscheidungen
4