JudikaturJustizRS0022203

RS0022203 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2000

Ehepakte müssen nicht immer das ganze Vermögen betreffen, sondern können auch zB bloß ein Eigentumswohnungsrecht an einer bestimmten Wohnung zum Gegenstand haben, doch ist dazu Voraussetzung, dass der Vertrag "in der Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen wurde", also vermögensrechtliche Verhältnisse während und nach der Ehe geregelt werden sollen.

Entscheidungen
8