JudikaturJustizRS0022092

RS0022092 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2004

Insbesondere dann, wenn der Besteller sachunkundig ist, sind ihm die Folgen im einzelnen vor Augen zu führen, die mit einer Nichtbehebung des Mangels verbunden sind, um ihm dergestalt eine sachgerechte Entscheidung darüber zu ermöglichen, ob allenfalls die Ausführung des Werkes überhaupt unterbleiben oder zusätzliche Aufträge erteilt werden sollen.

Entscheidungen
3