JudikaturJustizRS0021979

RS0021979 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2020

Ob ein Werk in gewissen Abteilungen verrichtet wird, entscheidet in erster Linie die Vereinbarung. Gibt diese hiefür keinen Anhaltspunkt, wird hierüber nach äußeren Merkmalen zu entscheiden sein, ob nämlich der Teil an sich nach der Verkehrsauffassung den Charakter einer selbständigen Leistung hat.

Entscheidungen
13