Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. In Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Berufungsgerichtes wird das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 109.475,80 S samt 4 % Zinsen aus 95.175,80 S vom 1.11.1982 bis 27.6.1984 und aus 109.475,80 S seit 28.6.1984…
Text Entscheidungsgründe: Am 15.10.1980 übertrug die Bundesgebäudeverwaltung I Wien namens der Republik Österreich der B Gesellschaft mbH auf Grund deren Anbotes vom 17.9.1980 die Ausführung der Starkstromarbeiten im Landesgericht Wien II Hernalser Gürtel zu den im Anbot angegebenen Einheitspreisen bis z…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, er ist aber auch berechtigt, allerdings im Sinne einer gegen den Rekurswerber sich auswirkenden Sachentscheidung. Der Kläger wiederholt in seinem Rekurs den Standpunkt, die Beklagte könne mit ihrer Konkursforderung nicht gegen…