Spruch Der im eigenen Namen, aber für Rechnung des Geschäftsherrn abschließende sogenannte mittelbare Stellvertreter kann in der Regel von seinem Vertragspartner dem Geschäftsherrn entstandenen Schaden nicht ersetzt begehren OGH 7. März 1973, 1 Ob 30/73 (LG Innsbruck 2 R 602/72; BG Innsbruck 15 C 806/72)…
Text Im Jahre 1970 errichtete Herta R, die Ehegattin des Beklagten, auf ihrer Liegenschaft I, W-Gasse 16, ein Haus, in dem sie seither eine Fremdenpension betreibt; mit der Bauleitung hatte sie den Beklagten betraut, der von Beruf Innenarchitekt ist. Im Sommer 1970 übertrug der Beklagte dem Kläger, ohne …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Kläger bekämpft in erster Linie die Auffassung des Berufungsgerichtes, daß der Beklagte als mittelbarer Stellvertreter berechtigt sei, einen Schaden des Machtgebers selbst geltend zu machen. Eine sogenannte mittelbare (indirekte, stille) Stellvertretung liegt vor, …