Spruch Haftung des Schuldners für Verschulden des von seinem Erfüllungsgehilfen verwendeten weiteren Erfüllungsgehilfen. Baugewerbe (Bagger) fallen nicht unter den Begriff der Fabrik im Sinne des § 2 RHG. Entscheidung vom 2. März 1955, 2 Ob 71/55. I. Instanz: Landesgericht Innsbruck; II. Instanz: Oberla…
Text Im Zuge des von der erstbeklagten Partei ausgeführten Bauvorhabens wurden die hiefür notwendigen Schottermengen aus dem Innbett mittels eines der zweitbeklagten Partei gehörigen, von der drittbeklagten Partei bedienten Baggers entnommen und von verschiedenen Frächtern, darunter auch vom Kläger, zur …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In rechtlicher Beziehung macht die erstbeklagte Partei in ihrer Revision im wesentlichen geltend, daß mangels einer Vertragsbeziehung zwischen ihr, und dem Drittbeklagten nicht das Verhältnis des Geschäftsherrn zum Erfüllungsgehilfen bestehen könne und daß sie auch des…